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Gebäudetyp-e: Bundesbauministerium legt Leitlinie für einfaches und kostengünstiges Bauen vor

60-seitiges Praxisdokument mit hilfreichen Hinweisen zur Umsetzung

23.07.2024 - Berin

Gebäudetyp-e: Bundesbauministerium legt Leitlinie für einfaches und kostengünstiges Bauen vor

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) arbeitet federführend an Lösungen und neuen Wegen, um das Bauen in Deutschland wieder einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Konzepte und Ideen der Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer aufgreifend, hat das BMWSB die Leitlinie und Prozessempfehlung für den Gebäudetyp E erarbeitet.

An der Leitlinie haben sich die benannten Kammern, weitere Institutionen und die Länder beteiligt. Entstanden ist ein rund 60-seitiges Praxisdokument, das hilfreiche Hinweise von der Betonzwischendecke bis zur Steckdose gibt.

Die „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ soll Bauherrinnen und Akteure der Planungs- und Baubranche bei der Anwendung des "einfachen Bauens" unterstützen. Der Leitfaden gibt Projektbeteiligten Hinweise, wie Vereinbarungen für Architekten- und Bauverträge formuliert werden können. Damit kann das "einfache Bauen" in der Praxis rechtssicher umgesetzt werden. Der Leitfaden ermutigt, zukünftig kreativer und kostengünstiger zu planen und zu bauen.

Im Detail zeigt die Leitlinie, wie zwischen Planer/Unternehmer und Bauherr/in eine rechtssichere Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik (aRdT) vereinbart werden kann. Sie erläutert auch die Aufklärungspflicht der Planer/Unternehmer und gibt anhand einiger Planungsbeispiele exemplarische Aufklärungsinhalte und Vertragsformulierungen an die Hand. Ziel der Aufklärung ist es, die Bauherrin so fachkundig zu machen, dass sie eigenverantwortlich entscheiden kann, ob sie die Abweichung zu Gunsten von Kosteneinsparungen befürwortet.

Download

Die Leitlinie „Einfach Bauen - Gebäudetyp E - Leitlinie und Prozessempfehlung“ gibt es hier zum Download:
Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E

Bundesregierung plant BGB-Änderung zur Erleichterung des Gebäudetyps-e

Die Bundesregierung wird nun die erforderlichen Änderungen im BGB auf den Weg bringen, die das einfache und kostengünstige Bauen im Zivilrecht unterstützen werden. Zusammen mit den Partnern aus dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum hat sich das BMWSB im Rahmen des Bündnisses zum Ziel gesetzt, den Bau von bezahlbaren Wohnungen signifikant zu fördern. Eine wichtige Maßnahme dies zu erreichen, stellt die Etablierung des „Gebäudetyp E“ dar.

Um den Gebäudetyp E auch gesetzlich zu stärken, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des BGB erarbeitet. Mit dem "Gebäudetyp-E-Gesetz" soll das Werk-/Bauvertragsrecht angepasst werden. Ein Ziel ist, dass bei Projekten zwischen fachkundigen Vertragspartnern auch ohne Aufklärung von den anerkannten Regeln der Technik (aRdT) abgewichen werden kann. Der Gesetzentwurf soll im Herbst 2024 im Kabinett beschlossen werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist ab Anfang 2025 zu rechnen.
Weitere Informationen

Zitate

Bundesbauministerin Klara Geywitz:
„Bauen muss wieder einfacher und preisgünstiger gemacht werden, ohne Abstriche bei der Sicherheit. Hier wird der Gebäudetyp E greifen. Die Vertragspartner können künftig beim Bauen von kostenintensiven Standards rechtssicher abweichen und zugleich die hohen Sicherheitsstandards beim Bauen einhalten. Davon werden beide Seiten profitieren; die Baubranche, weil Bauen kostengünstiger wird, und die Nutzerinnen und Nutzer, weil es preiswerter wird.“

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:
„Durch die Möglichkeit, mit der Einführung des Gebäudetyp E auf nicht notwendige Standards zu verzichten, können Bau- und Sanierungsprozesse nicht nur beschleunigt, sondern auch kostengünstiger und ressourcenschonender gestaltet werden. Dies trägt wesentlich zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und zur Förderung innovativer Bauprojekte bei. Die Bundesarchitektenkammer sieht in den vorgeschlagenen Maßnahmen des Bundesbauministeriums einen bedeutenden Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Bauwesen und zur Schaffung lebenswerter und zukunftssicherer Räume.“

Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer:
„Schneller und kostengünstiger Bauen, aber Sicherheit gewährleisten: Der Gebäudetyp E kann unseren planenden Berufen die dafür notwendigen rechtssicheren Gestaltungsspielräume ermöglichen. Unsere Ingenieurinnen und Ingenieure sind dafür ausgebildet, qualifiziert und erfahren, ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern die jeweils individuell optimalen Lösungen zu erarbeiten. Der Gebäudetyp E, für den sich die Bundesingenieurkammer eingesetzt hat, ist ein wichtiger Baustein, um aus dem Müssen wieder auch mehr ein Können werden zu lassen. Ingenieurinnen und Ingenieure brauchen Freiheit zum Denken und Handeln.“

Tim-Oliver Müller, Geschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB):
„Wir müssen wieder mehr und einfacher bauen. Deshalb ist es richtig, genau hier anzusetzen und gemeinsam mit dem Bundesbauministerium und weiteren Partnern den Gebäudetyp E in die Praxis zu bringen, ein wichtiger Lösungsansatz für bezahlbares Wohnen in Deutschland. Denn es kann dazu beitragen, Baukosten wieder auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.“

Gebäudetyp E konkret – Beispiele für einfaches Bauen

Beispiel: Beton-Geschossdecke
Nach gängiger Praxis sind im Neubau Stahlbetondecken 18 Zentimeter stark. Das ist nicht nur der Tragfähigkeit geschuldet, sondern soll vor allem einen höheren Schallschutz bringen. Eine Reduzierung der Geschossdeckenstärke um vier Zentimeter verringert den Materialeinsatz und senkt zudem die Kosten. Der erforderliche Mindesttrittschallschutz dagegen wird weiterhin erreicht. Die Vor- und Nachteile einer Reduktion der Deckenstärke kann der Bauherrin erläutert und diese Abweichung von anerkannten Regeln der Technik zwischen Planer/Unternehmen und Bauherrin vereinbart werden.

Beispiel: Holz-Geschossdecke
Derzeit werden Holzbalkendecken im Neubau regelmäßig mit Estrich gebaut. Beim einfachen Bauen kann die Decke aber grundsätzlich auch ohne Estrich eingezogen werden. Dies kann zwar Einschränkungen im Komfort- und Qualitätsstandard bedeuten, diese müssen aber hinsichtlich des nutzerspezifischen Bedarfs nicht von Nachteil sein.

Beispiel: Anzahl der Steckdosen und Leitungen
In einer durchschnittlichen Dreizimmerwohnung sind derzeit 47 Steckdosen vorgesehen. Die Anzahl könnte aber je nach konkretem Bedarf reduziert werden. Durch eine sorgfältige Planung können die Steckdosen so positioniert werden, dass eine optimale Stromversorgung der Wohnung gewährleistet bleibt.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Titelbild Leitlinie: BMWSB, Logo Gebäudetyp-e: Bayerische Architerktenkammer, Foto Geywitz: Henning Schacht, Foto Gebhard: Laurence Chaperon / BAK, Foto Bökamp: Bundesingenieurkammer, Foto Müller: HDB


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Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann schlägt mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz eine Reform des Bauvertragsrechts vor, um einfaches und innovatives Bauen zu erleichtern. Dazu hat das Bundesjustizministerium jetzt auch begleitende FAQ veröffentlicht. Für die Beteiligten von Bauprojekten soll es einfacher werden, beim Neu- und Umbau von Gebäuden oder Außenanlagen auf die Einhaltung von Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Entsprechende Bauprojekte werden mit dem Schlagwort „Gebäudetyp E“ bezeichnet, wobei E für einfaches und innovatives Bauen steht.

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