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Bundesjustizminister bereitet Gesetzentwurf zum Gebäudetyp-e vor

Bauvertragsrecht: Auf „Komfort-Standards“ soll rechtssicher verzichtet werden können

17.05.2024 - Berlin

Gespräch zum Gebäudetyp-e (Einfach Bauen) am 17.05.2024 (v.l.n.r.): Martin Falenski, Hauptgeschäftsführer der Bundesingenieurkammer; Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer; Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz; Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des ZIA Zentralen Immobilien Ausschusses; Dr. Tillman Prinz, M.A., Bundesgeschäftsführer der Bundesarchitektenkammer.© BIngK

Die Kammern der planenden Berufe arbeiten intensiv an der Umsetzung des „Einfach Bauen: Gebäudetyp-e“. Dem Bauvertragsrecht fällt dabei eine entscheidende Rolle zu. Kostengünstigeres Bauen wird in der Praxis erst durch rechtssicheren Verzicht auf sogenannte „Komfort-Standards“ ermöglicht. Dazu fand am 17. Mai 2024 erneut ein Gespräch beim Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, statt.

Dr. Marco Buschmann, der Bundesminister der Justiz, sagte beim Gespräch am 21. Mai:

„Aus der Bauwirtschaft höre ich oft, dass bestimmte Komfort-Standards das Bauen stark verteuern. Wir wollen es einfacher machen, auf solche Komfort-Standards rechtssicher zu verzichten – wenn die Beteiligten eines Bauprojekts dies wollen. Dazu wollen wir das Bauvertragsrecht ändern. Sicherheitsstandards müssen natürlich weiterhin eingehalten werden, zum Beispiel Vorschriften über Standfestigkeit oder Brandschutz. Uns geht es um Standards, die gesetzlich nicht zwingend sind, die aber bei Neubauprojekten oft als vereinbart gelten – wie zum Beispiel in Bezug auf die Trittschalldämmung. Altbauwohnungen erfüllen diese Standards oft gar nicht. Trotzdem sind solche Wohnungen sehr beliebt. Das zeigt: Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, dass jede DIN-Norm (jede Vorgabe, Anm. d. Red.) eingehalten wird.

Es geht um das Bauvertragsrecht. Wir wollen es einfacher machen, auf Komfort-Standards rechtssicher zu verzichten – wenn die Beteiligten eines Bauprojekts dies wollen. So können Baukosten gesenkt werden. Wir legen dazu bald einen Gesetzentwurf vor. Der muss dann aber natürlich noch (vom Bundeskabinett und dem Parlament, Anm. d. Red.) beschlossen werden.“

Neben Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann haben Martin Falenski, Hauptgeschäftsführer der Bundesingenieurkammer; Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer; Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des ZIA Zentralen Immobilien Ausschusses und Dr. Tillman Prinz, M.A., Bundesgeschäftsführer der Bundesarchitektenkammer an dem Gespräch teilgenommen.

Interview zum Gebäudetyp-e im Deutschen Ingenieurblatt 10/2023 – Für Abonnenten kostenfrei:

Bundesjustizminister: „Ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag“ (DIB 10/2023)

Quelle: Bundesingenieurkammer, Fotos: Bundesingenieurkammer, Dominik Butzmann

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